Allgemeine Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb »Code4Space«
1. Veranstalter, Geltungsbereich und Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen
(1) Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an dem Grundschul-Programmier-Wettbewerb »Code4Space«, der von der Roberta-Initiative des Fraunhofer-Instituts für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS, Schloss Birlinghoven, 53757 Sankt Augustin, für die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. (im Folgenden »Veranstalter«) in Kooperation mit der Stiftung erste deutsche Astronautin gGmbH, Donandstr. 35, 28209 Bremen (im Folgenden »Partner«) veranstaltet wird.
(2) Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb Code4Space (im Folgenden »Code4Space«) erkennen die Teilnehmer*innen bzw. deren Erziehungsberechtigte ausdrücklich und verbindlich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen an.
2. Teilnahmeberechtigung
(1) Der Wettbewerb richtet sich an Schulkinder der Schulformen Grundschule (D), Primarstufe (CH) bzw. Volksschule (A) in den Klassen 3 bis 6. Teilnahmeberechtigt an dem Wettbewerb sind alle Grundschüler*innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ab Klasse 3, in Begleitung einer volljährigen Betreuungsperson (Lehrkraft, AG-Leitung etc.). An Grundschulen, die bis zur sechsten Klasse gehen, dürfen Teams der Klassen 3 bis 6 teilnehmen. Weiterführende Schulen sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
(2) Kinder oder Enkelkinder von Arbeitnehmer*innen des Veranstalters und der Stiftung erste deutsche Astronautin gGmbH sind von der Teilnahme an Code4Space ausgeschlossen.
(3) Die Gruppen sollten stets zu mindestens 50 Prozent aus Mädchen bestehen. Zugelassen sind Gruppengrößen von 3 2 bis 5 Teilnehmenden . Eine Gruppe von 3 Teilnehmenden sollte dementsprechend mindestens 2 Mädchen haben, bei 5 Teilnehmenden müssen es mindestens 3 sein. Auch reine Mädchengruppen sind zulässig. Bei 2 oder 4 Teilnehmenden darf das Verhältnis 50 Prozent Mädchen und 50 Prozent Jungen und/oder Personen des dritten Geschlechts betragen.
(4) Jede*r Teilnehmer*in darf mit dem eigenen Team nur einmal an Code4Space teilnehmen.
(5) Betreuungspersonen können Lehrkräfte oder auch volljährige Elternteile oder Personen mit technisch-pädagogischem Hintergrund sein, z. B. Leiter*innen von Jugendzentren, Open Roberta Coding Hubs, Maker Spaces etc.
(6) Eine Betreuungsperson darf mehrere Teilnahme-Teams betreuen, hier gibt es keine Beschränkung. Allerdings darf jede*r Schüler*in nur einmal am Wettbewerb teilnehmen und nicht in mehreren Teams vertreten sein.
3. Ablauf des Programmier-Wettbewerbs »Code4Space«
(1) Die Veranstalter setzen mit der Durchführung des Grundschul-Programmier-Wettbewerbs Code4Space die folgende Zielvorstellung um:
Mit der Förderung gendergerechter MINT-Bildung verfolgen die Roberta-Initiative des Fraunhofer IAIS und die Stiftung erste deutsche Astronautin gGmbH im Rahmen ihrer jeweiligen Bildungsaktivitäten ein zentrales gemeinsames Ziel. Die Partner entwickelten den Wettbewerb mit der Idee, spielerisches Programmieren mit dem faszinierenden Thema Weltraumforschung zu verknüpfen. Das gender-gerechte didaktische Konzept der Roberta-Initiative und die Vorbildfunktion der Astronautinnen sollen insbesondere Mädchen dazu motivieren, sich spielerisch mit MINT-Themen auseinanderzusetzen. Das Gewinner*innen-Projekt fliegt vrstl. Mitte 2021 zur ISS.
(2) Zeitraum des Wettbewerbs
+++ Aufgrund der Einschränkungen und Zusatzbelastungen für Betreuungspersonen in Bezug mit COVID-19 wurde der Zeitraum angepasst und u. a. der Einsendeschluss verlängert.+++ (Stand März 2020)
Die Bewerbungsphase für den Wettbewerb startet offiziell am 5. März 2020 und endet am 30. September 2020 31.Dezember 2020 um Mitternacht (23:59 Uhr MEZ). Spätere Einreichungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Anschließend wird die Jury alle korrekt und vollständig eingereichten Ideen bewerten. Einmal eingereichte Ideen/Entwürfe können nachträglich nicht geändert werden.
Die Auswahlphase durch die Code4Space-Jury, die sich aus Vertreter*innen der Partner-Initiativen des Fraunhofer IAIS und der ersten deutschen Astronautin gGmbH zusammensetzt, startet am 1. Oktober 2020 und läuft bis zum 31. Oktober 2020 1. Januar 2021 und endet voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar 2021. Im Anschluss werden die Final-Teams benachrichtigt und erhalten eine Einladung ins Code4Space Camp, welches im Frühjahr 2021 stattfindet. Wann genau und in welchem Format das Camp stattfindet, ob online oder vor Ort, stimmen wir derzeit (Stand März 2020) noch ab. Die Teilnahme am Code4Space Camp ist für die Teams verpflichtend, wenn einzelne Teammitglieder nicht teilnehmen können, müssen mindestens zwei Mitglieder des Teams anwesend sein. Die ggf. anfallende Anreise wird jeweils durch die Teams selbst organisiert, die Kosten können zurückerstattet werden, wenn die Verkehrsmittel und Kosten vorab mit dem Code4Space-Team abgesprochen wurden. Eine ggf. anfallende Übernachtung am Vorabend ist möglich. Es fallen keine Übernachtungskosten für die Teilnehmenden des Final-Teams an. Die Verkündung des Gewinner*innen-Teams findet im Anschluss des Camps im Rahmen einer öffentlichen Zeremonie statt. Weitere Details zum Code4Space Camp werden den Final-Teams rechtzeitig mitgeteilt. Die Rakete, mit welcher das Gewinner*innen-Projekt zur ISS gebracht wird, startet voraussichtlich Mitte Ende 2021.
(3) So könnt Ihr mitmachen:
Grundschulteams aus 3 2 bis 5 Teilnehmenden können unter Betreuung einer volljährigen Person eigenständig Ideen dazu entwickeln, wie der Calliope mini mit Open Roberta programmiert werden kann, um im Weltraum zum Einsatz zu kommen. Neben einem Open Roberta-Programm ist die Erstellung eines Beschreibungstextes Pflicht für eine Teilnahme. Zusätzlich können Skizzen, Fotos oder Videos über einen Cloud-Service nach Wahl den Juror*innen zur Verfügung gestellt werden. Alle Dateien werden gebündelt über das Web-Formular verlinkt und der Jury so zur Verfügung gestellt.
Die Teilnehmenden müssen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnhaft sein und nach Deutschland reisen dürfen.
Die Betreuungspersonen müssen fließend Deutsch sprechen und für die reibungslose Übersetzung der Kommunikation zwischen den Workshop-Leiter*innen im Code4Space Camp sowie dem Veranstalter und Partner und fremdsprachigen Kindern sorgen.
Wichtige Hinweise:
[Software] Das Open Roberta Lab ist der einzig zulässige Editor des Wettbewerbs. Das Fraunhofer IAIS entwickelt und hostet das Open Roberta Lab auf Fraunhofer-Servern, verzichtet auf die Nutzung von Cookies und garantiert somit Teilnehmenden das Programmieren auf höchstem Datenschutzniveau. Diese Garantie können wir ausschließlich für das Open Roberta Lab übernehmen, nicht für externe Editoren. Darüber hinaus hat das Fraunhofer-Developer-Team das Open Roberta Lab den Voraussetzungen für Calliope mini den Wettbewerbsstandards gemäß angepasst.
[Hardware] Der Calliope mini ist die einzig zulässige Programmier-Hardware des Wettbewerbs. Der Besitz eines Calliope mini ist jedoch keine Voraussetzung zur Teilnahme! So ermöglicht z. B. die virtuelle Simulation des Calliope mini im Open Roberta Lab die Erstellung und das Testen von Programmen, ganz ohne eigene Hardware zu besitzen. Die Voraussetzungen, um ein technisches Objekt zur Internationalen Raumstation ISS zu schicken, sind komplex. Die Hardware, die ins All geschickt wird, unterläuft einer monatelangen Prüfung, die die Wettbewerbspartner von Code4Space bereits im Vorfeld des Wettbewerbs-Starts anstoßen mussten. Zudem ist der Calliope mini im Open Roberta Lab die meist genutzte Plattform und dabei extra für Grundschulen gestaltet sowie in Deutschland an viele Schulen bereits im Einsatz, was die Einstiegsschwelle für den Wettbewerb möglichst niedrig hält.
(4) Gewinner*innenteams
Die Jury wählt die Preisträger*innen anonym nach den Kategorien Kreativität, Innovation, Dokumentation, Erläuterung, Darstellung und Relevanz aus. Dabei wird auch die Klassenstufe berücksichtigt.
(5) Bekanntgabe der Final-Teams
Die Final-Teams, die sich mit ihren Ideen durchsetzen und ins Code4Space-Camp eingeladen werden, werden über die Web- und Öffentlichkeitskanäle des Veranstalters und der Partner bekanntgegeben. Das Code4SpaceCamp wird zudem öffentlich begleitet. Daher muss die Einverständniserklärung aller teilnehmenden Personen (bei Minderjährigen Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich) vorliegen, dass diese fotografiert und gefilmt werden dürfen.
(6) Da die eingesandten Medien, wie z. B. Fotos und Videos, aller Final-Teams ggf. veröffentlicht werden, muss eine Einverständniserklärung aller im Video zu sehenden Personen (bei Minderjährigen Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich) vorliegen. Erst bei Vorliegen aller schriftlichen Einverständniserklärungen gilt ein Team als Final-Team.
(7) Die Teilnehmer*innen versichern, dass sie Urheber der Teilnehmerbeiträge sind, bezüglich Ihrer Teilnehmerbeiträge oder Teilen davon über alle Nutzungsrechte verfügen und sie berechtigt sind, diese Teilnehmerbeiträge samt aller damit verbundenen Nutzungsrechte auf den Veranstalter zu übertragen. Zudem versichern sie, dass sie – sofern sie zum Beispiel Musik oder Fotos für ihre selbstgedrehten Videoaufzeichnungen benutzen – die dafür benötigten Nutzungsrechte innehaben.
(8) Durch Einreichung der Teilnehmerbeiträge gehen alle mit den Teilnehmerbeiträgen verbundenen Nutzungsrechte zur Nutzung auf den Veranstalter über. Dies gilt auch für Teilnehmerbeiträge, welche den Wettbewerb nicht gewinnen.
4. Gewinn
Die Final-Teams werden ins Code4Space Camp eingeladen. Dort haben alle Final-Teams am gemeinsam mit dem Veranstalter und dem Partner, darunter auch der ersten deutschen Astronautin, an den Ideen zu arbeiten. Am Ende des ersten Camp-Tages entscheidet die Jury, welches Experiment gewonnen hat und verkündet es am darauffolgenden Tag.
5. Ausschluss von Teilnehmer und Teilnehmerinnen
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer*innen von der Teilnahme an Code4Space auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder im Fall der tatsächlichen oder versuchten Manipulation des Wettbewerbs.
6. Gewinnversagung
Stellt der Veranstalter nachträglich fest, dass Gewinner*innen nicht teilnahmeberechtigt nach Ziffer 2 waren, kann der Veranstalter diesen den Gewinn wieder entziehen.
7. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
(1) Der Veranstalter behält sich vor, Code4Space jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls der Wettbewerb aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann.
(2) In einem nach Ziffer 7 (1) genannten Fall stehen den Teilnehmer*innen keine Ansprüche gegen den Veranstalter zu.
(3) Abhängig von der Teilnahmequote am Wettbewerb behält sich der Veranstalter eine vorzeitige Beendigung der Bewerbungsphase vor.
8. Haftung
(1) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für falsche Informationen, die durch Teilnehmer*innen und/oder Dritte verbreitet werden, die im Zusammenhang mit Code4Space stehen.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit von Verlinkungen, Kennzeichnungen und Verweisen im Rahmen des Wettbewerbs auf der Webseite https://code4space.org/.
(3) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Wettbewerb bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, der Veranstalter bzw. dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit und wegen leichter Fahrlässigkeit aufgrund der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erst ermöglichen – diese jedoch beschränkt auf den typischerweise bei Teilnahme an Code4Space vorhersehbaren Schaden.
9. Verbindlichkeit mündlicher Informationen
Weichen mündliche Informationen inhaltlich von den vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen ab, so gelten ausschließlich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
10. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten Zweck weitgehend erreichen.
(3) Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform; Ergänzungen und Änderungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
(4) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.